Liquidation

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Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte („GOT“) ab.

Die GOT ist eine für Jedermann einsehbare, bundesdeutsche Rechtsverordnung,

die eindeutig bindend festlegt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind.

Im Falle einer Unterschreitung des einfachen Behandlungssatzes macht sich der Tierarzt strafbar.

Bitte haben Sie Verständnis, dass alle erbrachten Leistungen und Medikamente

nach der Behandlung (vor Mitnahme des Tieres) beglichen werden.

Sie können bar oder per ec-Karte mit Geheimnummer bezahlen.

Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung oder Quittung.

Transparenz ist uns wichtig.

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